Seniorenheime in Leipzig

Irgendwann kommt jeder damit in Berührung: Senioren-, Alten- und Altenpflegeheime. Sei es, dass ein Angehöriger dorthin umziehen möchte oder man selbst. Doch wohin soll es gehen und reicht das verfügbare Geld dafür? Wo gibt es die notwendigen Informationen? Die Materie ist schwierig und die Entscheidungen können die Lebensqualität über Jahre erheblich prägen. Ein Überblick.

Immer mehr Menschen erreichen ein Alter, in dem sie Hilfe der unterschiedlichsten Art benötigen. Die meisten Senioren möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Oft werden sie dabei von Angehörigen unterstützt, die Besorgungen erledigen, im Haushalt oder auch bei der Körperpflege helfen.

So mancher Rentner zieht es jedoch vor, rechtzeitig in ein Senioren- oder Altenheim umzuziehen. Es soll ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglich

Pflegebetreuung

Pflegebedürftige werden in Leipzig in über 58 Einrichtungen betreut. (Bild: © openlens – Fotolia)

en, im Falle eines Falles aber auch Hilfeleistungen anbieten können.

Betreutes Wohnen oder betreute Wohngemeinschaften sind eine weitere Möglichkeit, den Lebensabend zu gestalten. Wenn der körperliche Zustand dies nicht mehr erlaubt, stehen Altenpflegeheime zur Verfügung, die stark pflegebedürftige alte Menschen stationär aufnehmen.

Über 6.000 Altenheimplätze in Leipzig

Laut Sozialamt der Stadt Leipzig gibt es derzeit mehr als 58 Einrichtungen mit über 6.000 Plätzen im Bereich der Senioren-, Alten- und Altenpflegeheime. Sie werden von kirchlichen, gemeinnützigen, städtischen und staatlichen Organisationen und Stiftungen sowie von privaten Betreibern unterhalten. Alle erfüllen die staatlich kontrollierten Standards und unterscheiden sich darüber hinaus in Leistung und Preis.

Beratungsstellen helfen weiter

Leider findet sich in Sachen Pflege heute kaum noch jemand im Dschungel der Gesetzgebung zurecht. Deshalb sei als erster Schritt jedem Interessierten empfohlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen, die umfassend und vor allem individuell informiert. In Leipzig gibt es diverse kostenlose Angebote dazu, wie etwa von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) . Über das ganze Stadtgebiet verteilt gibt es inzwischen auch zehn Seniorenbüros, die bei allen Fragen zum Älterwerden ausführlich beraten.

Individuell Beratung durch Rentenkassen

Wer sich vorab schon einmal daheim informieren möchte, dem bietet der Freistaat Sachsen ein Informationsportal im Internet an. Das Pflegenetz Sachsen bietet Senioren und Angehörigen nicht nur viele Informationen, sondern auch ein Kontaktformular zur individuellen Beratung bei den Rentenkassen. In Sachsen sind die Rentenkassen sogar zur persönlichen Beratung verpflichtet.

Einstufung in Pflegestufen

Wer bei guter Gesundheit in eine Seniorenresidenz oder ein Seniorenheim umzieht, um sich bei zunehmendem Alter einen angenehmen Lebensabend zu sichern, muss selbst für die Kosten aufkommen. Die Pflegeversicherungen werden erst aktiv, wenn eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt. Um dies zu erreichen, ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen. Diese lässt ein unabhängiges Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) anfertigen, zumindest wenn es sich um gesetzlich Versicherte handelt. Bei den privat Versicherten übernimmt die Mediproof GmbH die Erstellung des unabhängigen Gutachtens. Auf dieser Grundlage stuft die Pflegeversicherung den Antragsteller ein.

Zeitlicher Aufwand für die Pflege entscheidet

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) ist die niedrigste, Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) ist die höchste Einstufung. Die Pflegestufen richten sich nach dem zeitlichen Aufwand für den Pfleger. So gilt bei Stufe I, dass ein Pfleger mehrfach pro Woche, einmal am Tag für mindestens durchschnittlich 90 Minuten helfen muss. Dabei müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aufgewendet werden.

Bei Pflegestufe III besteht der Bedarf an Hilfe rund um die Uhr. Für die Grundpflege müssen über 240 Minuten pro Tag aufgewendete werden. Der durchschnittliche tägliche Aufwand für die gesamte Hilfe muss bei Pflegestufe III mindestens 300 Minuten betragen.

Im Volksmund gibt es auch noch die Pflegestufe 0, die Demenzkranke sowie geistig und psychisch Behinderte betrifft. Sie erhalten dennoch Pflegegeld, wenn sie im Alltag nachweislich beaufsichtigt werden müssen, auch wenn die Kriterien der Pflegestufen nicht erfüllt werden.

Wenn es Streit mit der Versicherung gibt

Das Pflegegeld, das die Pflegeversicherung auszahlt, reicht jedoch meist nicht. So gibt es immer wieder Streit um die richtige Einstufung. Gegen die Entscheidung der Pflegeversicherung kann Beschwerde eingelegt werden . Falls dies nichts fruchtet, sollte sich der gesetzlich Versicherte an das Bundesversicherungsamt wenden, das den Fall dann überprüft. Wer privat versichert ist, kann seine Beschwerde an den Ombudsmann richten. Grundsätzlich kann sich jedoch jeder Versicherte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden.

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